Allgemeine Geschäftsbedingungen

Horizonte Motorcycle Tours S.R.L, Inhaber Mathias Grill, Cesar Matias Villalba und Juan Jose Aguilera, nachstehend HT abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Ihnen und uns, durch Ihre Buchung zustande kommenden Reisevertrages.

I. Abschluss des Reisevertrages

I.1.         Ihre Buchung (Reiseanmeldung) können Sie mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per online Einschreibeformular auf unseren Internetseiten oder über ein Reisebüro vornehmen.

I.2.         Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Im Regelfall erfahren Sie sofort, ob Ihre Buchung durch uns bestätigt werden kann. Sie sind jedoch an Ihr Vertragsangebot 7 Tage ab Zugang bei uns gebunden. Nach verstrichen dieser Frist, wird der Vertag als aufgelöst angesehen. Grundlage Ihrer Buchung sind unsere Reisebeschreibung in unserem Internetangebot, im Prospekt, etc. und alle ergänzenden Hinweise, und diese Reisebedingungen.

I.3.         Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung durch uns oder den eingeschalteten Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei elektronischem Vertragsschluss (e-Mail, Internet) erfolgt Sie in Textform. Bei telefonischen Bestätigungen, die verbindlich sind, erhalten Sie nachfolgend unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.

I.4.         Weicht unsere Buchungsbestätigung von Ihrer Buchung ab, müssen sie die entsprechenden Reklamationen innerhalb 7 Tagen geltend machen. Falls nicht, stellt diese abweichende Bestätigung ein Vertragsangebot von uns an Sie mit dem geänderten Inhalt dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall zu Stande, wenn Sie dieses Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder durch den Reiseantritt annehmen.

I.5.         Sie haben für die Verpflichtung von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen.

 

II. Bezahlung

II.1.   Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) wird sofort eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zahlungsfällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird.

II.2.   Die Restzahlung von 60% ist von Ihnen, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr unter den in Ziffer VII.2 genannten     Voraussetzungen abgesagt werden kann, so zu leisten, dass sie uns oder der in der Buchungsbestätigung angegebenen Stelle 4 Wochen vor Reisebeginn gutgeschrieben ist.

II.3.   Stornokosten (Rücktrittskosten; siehe Ziffer 5) sind sofort zahlungsfällig.

II.4.   Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß ein, werden wir Ihnen eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist zukommen lassen. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, können wir den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und Ihnen Rücktrittskosten nach Ziffer 5. dieser Bedingungen berechnen.

II.5.   Ab dem 31. Tag nach Erhalt der Buchungsbestätigung können wir auch ohne Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fordern.

II.6.   Soweit wir bereit und in der Lage sind, die vereinbarten Reiseleistungen mängelfrei zu erbringen und Ihnen kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, können Sie ohne vollständige Bezahlung nicht die Inanspruchnahme der Reiseleistungen fordern.

 

III. Leistungen und Leistungsänderungen

III.1.  Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt unserer Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen.

III.2.  Leistungsträger und Reisebüros und deren Mitarbeiter sind von uns nicht bevollmächtigt Zusicherungen und Auskünfte zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

III.3.  Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

IV. Preisanpassung

Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten,

insbesondere die Treibstoffkosten, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse

entsprechend wie folgt zu ändern:

IV.1.   Bei einer durch erhöhte Treibstoffkosten verursachte Erhöhung der Fahrtkosten, können die Erhöhungsbeträge auf den im Reisevertrag vereinbarten Preis proportional aufgeschlagen werden.

IV.2.   Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.

IV.3.   Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

IV.4.   Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

 

V. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

V.1.    Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der           Rücktrittserklärung bei uns, bzw. unserer deutschen Vermittlungsstelle.

V.2.    In jedem Fall des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise durch Sie stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:

Gruppen-Tour
         bis 90 Tage vor Reiseantritt                  20 %
         vom 89.-31. Tag vor Reiseantritt         40 %
         vom 30.-11. Tag vor Reiseantritt         80 %
         vom 10.-1. Tag vor Reiseantritt          100 %


Mietmotorräder  (ohne Tour)                       
            bis zum 30. Tag vor Reiseantritt      20%
            vom 29. Tag bis 10. Tag                      30%
            vom 9. bis 1. Tag                                   50%

V.3.    Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung als die vorstehend aufgeführten Pauschalen entsprechend uns entstandener, Ihnen gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

V.4.    Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten Versicherung wird dringend empfohlen.

V.5.    Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Katalogtermine liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Hotelunterkunft, der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so erheben wir, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 50 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,-. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

V.6.    Sie haben das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Soweit uns hierfür nicht ein nur geringer Aufwand entsteht, beträgt unser Bearbeitungsentgelt hierfür € 30,-.

 

VI. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie dadurch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.

 

VII. Rücktritt, Absage der Reise und Kündigung durch HT

VII.1.    Die Teilnahme des Reiseorganisators in seiner Funktion als Reiseleiter bei der gesamten Reise ist zwingend notwendig für die Durchführung der Reise. Im Falle das der Reiseorganisator nicht in seiner Funktion als Reiseleiter durch ihm nicht zu verschuldende Verhinderungen wie Krankheit, Verletzung, Tod etc. teilnehmen kann, wird dies den Reiseteilnehmern so früh wie möglich mitgeteilt und der Reisevertrag wird aufgelöst, wobei der Reisorganisator den gesamten Reisepreis zurück zu erstatten hat.

VII.2.  Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.  Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.

VII.3.  Wir können bis 4 Wochen vor dem Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten.

a) Wir sind verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, nicht durchgeführt wird.

b)Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.

 

VIII. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von

Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-

oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.

 

IX. Ihre Pflichten als Reiseteilnehmer

IX.1.   Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei unseren Reisen dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über deren Erreichbarkeit informieren wir Sie in den Reiseunterlagen.

IX.2.   Unsere Reiseleiter, unsere Leistungsträger und unsere Agenturen sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche in unserem Namen anzuerkennen.

IX.3.   Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

IX.4.   Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von uns erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haben Sie ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber uns geltend zu machen.

IX.5.    Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

 

X. Beschränkung unserer Haftung

X.1.    Unsere vertragliche Haftung für Schäden Ihrerseits ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden Ihrerseits von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

X.2.    Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, die nicht Bestandteil der im Katalog ausgeschriebenen Reise sind, fakultative Landausflüge oder Besichtigungen usw.).

X.3.    HT übernimmt keinerlei Haftung für materielle oder körperliche Schäden die Dritten durch einen Reiseteilnehmer zugefügt werden.

 

XI Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

XI.1.   Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

XI.2.   Eine Abtretung jedweder Ansprüche Ihrerseits aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

 

XII. Rechtswahl und Gerichtsstand

XII.1.  Die Zuständigkeit bei Streitigkeiten und Anspruchserhebungen  fällt ausschließlich den zuständigen argentinischen Gerichten der Provinz Salta, des Departments Capital, zu. Die Parteien verzichten auf jegliche Gerichtsbarkeit außerhalb der genannten argentinischen Gerichte. Die Parteien setzen den gültigen juristischen Wohnsitz auf den im Reisevertrag genannten Wohnsitz fest.   

XII.2.  Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich argentinisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für Art und Höhe etwaiger Ansprüche.

 

Tour Operator: Horizonte Tours S.R.L.

Manager: Mathias Grill

Address: Gauchos de Güemes s/n

4401 Vaqueros, Salta

Argentina

Telephone: +54-(0)387-4901374

Fax: +54-(0)387-4901374

Mobile: +54-(9)387-4525864

e-mail: info@horizonte-tours.com